Je nach angeforderter Leistung erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot. Darüber möchten wir gerne mit Ihnen sprechen. Bitte kontaktieren Sie uns per
Telefon 06101/349-7020
Email :
Die Pflegekassen stellen verschieden Möglichkeiten der Finanzierung von Pflegebedürftigen zur Verfügung.
Besteht kein Pflegegrad, dann ist eine private Zahlung gegeben. Wir stehen Ihnen bei der Antragsstellung und bei dem Besuch des Gutachters kostenfrei beratend zur Seite.
Bei zugeteilten Pflegegraden stehen Ihnen verschiedene Sätze pro Monat zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit einer Kombinationsleistung, so dass anteilig zur Sachleistung, das Pflegegeld ausgezahlt wird, wenn dieses nicht komplett als Sachleistung verbraucht wird.
Die Verhinderungspflege 1.685 € / Jahr ist nur ein Jahr gültig und verfällt zum Jahresende. In Kombination mit der Kurzzeitpflege 843€ / Jahr stehen 2.528 €/ Jahr plus 1.011€ ab 01.07.2025 zur Finanzierung zur Verfügung. Die Pflegegrade müssen aber mindestens 6 Monate bestehen (ab 01.07.2025 besteht sofort Anspruch auf die Verhinderungspflege mit Bewilligung PG 2-5). Mit diesem Angebot werden pflegende Angehörige entlastet.
Zudem gibt es die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung in Höhe von 131€ (Grundbetrag) oder 208€ (erhöhter Betrag) pro Monat. Diese Leistung wird kumuliert, falls Sie nicht in Anspruch genommen wird und ist auch nur ein Jahr gültig. Diese kann jedoch bis zum 30.06. des Folgejahres übernommen werden und nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr verfallen am 30.06. des aktuellen Jahres.
Ohne die Gelder aus der Pflegegraden 2-5 würden Ihnen im günstigsten Fall (Verhinderungspflege 1.685 € plus Kurzzeitpflege 843 € plus Entlastungsbetrag 131€ x 12 Monate) = 4.100€ / Jahr für die Hilfe zur Verfügung stehen. Ab dem 01.07.2025 kommen nochmal 1.011€ zur Verfügung. Gesamt 5.111€ / Jahr. Damit sind im Durchschnitt 1 x pro Woche 2h Einsatz möglich. Liegt der Hilfebedarf höher, ist eine Umstellung auf die Kombileistung zu empfehlen und die Pflicht zum Beratungsgespräch nach §37.3 entfällt.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Dabei berücksichtigen wir Ihre Möglichkeiten, so dass auf Wunsch eine private Zuzahlung nicht, oder so gering wie möglich gehalten werden kann.