Die Würde des Menschen ist unantastbar.


Ein Satz mit hoher Bedeutung für die Werte der zivilisierten Menschheit. Die Fürsorge für einen Menschen geht von der Geburt über das Heranwachsen bis zum Älterwerden.

 

Jeder Mensch hat das Recht auf einen würdevollen Umgang mit seiner Person, ob als Kleinkind, Jugendlicher, Erwachsener oder Senior. Weder das Geschlecht, eine Krankheit, der Glaube oder die freie Äußerung der Meinung dürfen das Recht auf einen würdevollen Umgang einschränken.
 
An diesem Punkt möchten wir helfen Ihnen oder Ihren Angehörigen, Familienmitgliedern, Freunden, Lebens-partnern in gewissen Lebenssituationen tatkräftig bei- zustehen.
"Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben. Cicely Saunders
 
Wir bieten Ihnen im Rahmen der Betreuung, ob für Jung oder Alt, eine fürsorgliche Unterstützung im Alltag mit Herzlichkeit.
   
Wir sind für Sie da und freuen uns mit einem professionellen Team darauf, Ihre Bedürfnisse zufriedenzustellen. Wir bieten Ihnen die stundenweise Betreuung oder Seniorenbetreuung Ihrer Liebsten unter Aufsicht einer Krankenschwester mit Ausbildung zur Pflegedienstleitung. Die jahrelange Berufserfahrung unserer Pflegedienstleitung in der Seniorenfürsorge garantiert eine würdevolle, angemessene Betreuung Ihres Angehörigen.
 

Wir sind Pflege/Krankenkassen zugelassen.

 

Sachleistung SGB XI ab 01.01.2024

Pflegegrad 2 761€, Pfleggrad 3 1432€, Pfleggrad 4 1778€ bis Pflegegrad 5 2200€ pro Monat.

 

Verhinderungspflege § 39, ambulant

in Höhe von 1.612€ + 50% Kurzzeitpflege 806€ gesamt 2.418€ pro Jahr. Diese verfällt zum Jahresende.

 

Entlastungsbetrag § 45b

in Höhe von 125€ / 208€ pro Monat, kumulierend. Übernahme aus dem aktuellen Jahr bis 30.06. des Folgejahres. In Pflegegrad 1 enthalten. Hier stehen nur 125€, auch für Pflege, zur Verfügung. Dies wird nicht als Geldleistung ausgezahlt.

 

Hauswirtschaftliche Hilfe nach Krankenhausaufenthalt § 38 Abs. 1 SGB neue Fassung

ab Januar 2016 können Sie eine Haushaltshilfe (§ 38 Abs. 1 SGB neue Fassung) beantragen. Dieses geht maximal für 4 Wochen. Lebt ein Kind im Haushalt und hat dieses, bei Beginn der Haushaltshilfe, das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder bestehen besondere Bedürfnise sowie ist dieses auf Hilfe angewiesen, kann sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen verlängern.

 

Häusliche Krankenpflege § 37 Abs. 1a SGB V neue Fassung

Versicherte können auch außerhalb eines Krankenhauses die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen. Diese kann erfolgen, wenn sie nicht im Sinne des SGB XI (soziale Pflegeversicherung) pflegebedürftig sind. Voraussetzung dazu ist, dass eine schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung einer Krankheit vorliegt. Insbesondere nach einer ambulanten Operation, einem Krankenhausaufenthalt, oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Wir unterstützen Sie gerne in der anleitenden Grundpflege.

 

Quelle : Sozialgesetzbuch SGB V

 

Gerne beraten wir Sie zu den passende Serviceleistungen unverbindlich und kostenfrei bei Ihnen zuhause oder bei uns in den Büros.


Unsere MDK Pflegenote für Bad Vilbel ist 1,0. Bitte klicken Sie auf das Bild.


   Wir sind Mitglied im bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.



    Wir sind Mitglied im Gewerbering Bad Vilbel. Sollten Sie einen Einkaufs-Gutschein erhalten

    haben, können Sie diesen bei uns als Betreuungsstunden einlösen.