Ein Satz mit hoher Bedeutung für die Werte der zivilisierten Menschheit. Die Fürsorge für einen Menschen geht von der Geburt über das Heranwachsen bis zum Älterwerden.
Wir sind Pflege/Krankenkassen zugelassen.
Sachleistung SGB XI ab 01.01.2024
Pflegegrad 2 761€, Pfleggrad 3 1432€, Pfleggrad 4 1778€ bis Pflegegrad 5 2200€ pro Monat.
Verhinderungspflege § 39, ambulant
in Höhe von 1.612€ + 50% Kurzzeitpflege 806€ gesamt 2.418€ pro Jahr. Diese verfällt zum Jahresende.
Entlastungsbetrag § 45b
in Höhe von 125€ / 208€ pro Monat, kumulierend. Übernahme aus dem aktuellen Jahr bis 30.06. des Folgejahres. In Pflegegrad 1 enthalten. Hier stehen nur 125€, auch für Pflege, zur Verfügung. Dies wird nicht als Geldleistung ausgezahlt.
Hauswirtschaftliche Hilfe nach Krankenhausaufenthalt § 38 Abs. 1 SGB neue Fassung
ab Januar 2016 können Sie eine Haushaltshilfe (§ 38 Abs. 1 SGB neue Fassung) beantragen. Dieses geht maximal für 4 Wochen. Lebt ein Kind im Haushalt und hat dieses, bei Beginn der Haushaltshilfe, das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder bestehen besondere Bedürfnise sowie ist dieses auf Hilfe angewiesen, kann sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen verlängern.
Häusliche Krankenpflege § 37 Abs. 1a SGB V neue Fassung
Versicherte können auch außerhalb eines Krankenhauses die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen. Diese kann erfolgen, wenn sie nicht im Sinne des SGB XI
(soziale Pflegeversicherung) pflegebedürftig sind. Voraussetzung dazu ist, dass eine schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung einer Krankheit vorliegt. Insbesondere nach einer ambulanten
Operation, einem Krankenhausaufenthalt, oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Wir unterstützen Sie gerne in der anleitenden Grundpflege.
Quelle : Sozialgesetzbuch SGB V
Gerne beraten wir Sie zu den passende Serviceleistungen unverbindlich und kostenfrei bei Ihnen zuhause oder bei uns in den Büros.
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Wir sind Mitglied im bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V.
Wir sind Mitglied im Gewerbering Bad Vilbel. Sollten Sie einen Einkaufs-Gutschein erhalten
haben, können Sie diesen bei uns als Betreuungsstunden einlösen.